Allgemeines
Die Mitgliedschaft in der HGK e.V. beginnt mit einer Anwartschaft.
Während dieser Zeit wird dem Anwärter von den Mitgliedern alles im Umgang mit der Hütte gezeigt, wie z.B. Ofennutzung, In- und Außerbetriebnahme der Wasserversorgung, etc.. Auch dient die Anwartschaft zum gegenseitigen Kennenlernen. Daher ist die Anwesenheit auf den Versammlungen und Veranstaltungen erwünscht.
Die Anwartschaft endet mit Aufnahme in die HGK e.V. durch einen Beschluss der Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung nach mindestens einem Jahr.
Anmeldeformulare sind auf den Versammlungen bzw. beim Vorstand erhältlich.
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